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Qualifikationsverfahren gestoppt

19.03.2020

Die Verbundpartner rufen die Akteure der Berufsbildung auf, mit der Durchführung der anstehenden Qualifikationsverfahren (QV) der beruflichen Grundbildung zu warten, bis entsprechende Empfehlungen vorliegen. Dies beschloss die SBBK am 19. März 2020.

Was dieser Entscheid im Rahmen der Abschlussprüfungen der Berufsmaturität bedeutet, wird in den kommenden Tagen geklärt.

Für die praktischen und theoretischen Abschlussprüfungen (inkl. IPA) bedeutet dies:
- Bis auf weiteres werden keine Abschlussprüfungen durchgeführt.
- Laufende Prüfungen sind per sofort zu stoppen.
- Die nationale Arbeitsgruppe hat am 19. März ihre Arbeit aufgenommen und erarbeitet mögliche Szenarien.
- Aktuell ist der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Abschlussprüfungen unbekannt. Weitere Informationen sind auf Anfang April zu erwarten.

Aufgrund der aussergewöhnlichen Lage sind neue Lösungen für die QV gefragt. Deshalb wurden anlässlich der kantonalen «Task Force QV»-Sitzung vom 19. März Varianten und mögliche Anpassungen diskutiert.

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